So lautete der Text einer Adsense-Werbeanzeige, die dem PM Blog glatt eine Abmahnung von einem Lebensmittelverein eingebracht hat. Da hier im Blog natürlich auch derartige Werbung eingeblendet wird (obwohl ich von solchen Wundermitteln absolut gar nichts halte), habe ich direkt die vom Abmahnenden beanstandeten Werbeanzeigen im Konfigurationsbereich ausgeschlossen, um nicht auch Abmahn-Post zu bekommen.
Grund der Abmahnung war übrigens folgender:
„Durch das Anklicken gelangt man auf eine Domain welche mit ihren Aussagen gegen die Vorschriften des Lebensmittelrechts verstößt.“ - „Sie sprechen Ihrem Produkt Wirkung bei, die es ganz offensichtlich nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht hat.“
Bereits vor langer Zeit habe ich mit dem ein oder anderen schon mal darüber diskutiert und spekuliert, wann wohl die ersten Seitenbetreiber wegen Adsense-Anzeigen abgemahnt werden. Dass es so lange gedauert hat, fand ich sehr verwunderlich. Ich dachte, dass das schon eher jemand mal versuchen wird.
Die Frage ist allerdings, ob man überhaupt die richtige Person abmahnt?! Ich bin zwar kein Anwalt, aber meiner Meinung nach stellt der Seitenbetreiber eigentlich nur Werbeplätze zur Verfügung, die von einer Vermarktungsfirma, in diesem Falle von Google, verkauft wird. Google wäre daher meines Erachtens der richtige Ansprechpartner und nicht der Seitenbetreiber. Welche Werbung erscheint, bestimmt nämlich ganz alleine der Vermarkter, der Seitenbetreiber selbst kann nur nachträglich bestimmte Werbeanzeigen ausschließen.
Von daher wäre es fatal, wenn der Webmaster eine Unterlassungserklärung unterschreibt, denn er kann nicht verhindern, dass der zweifelhafte Werber, den er nach der Abmahnung per URL-Sperre ausgegrenzt hat, nicht einfach die Domain wechselt und erneut Anzeigen schaltet, die dann auch wieder auf den Webseiten des Betroffenen erscheinen. Ihm bliebe, um die Erklärung vollständig einhalten zu können, nur der Ausbau der Google Werbeanzeigen. Das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein.
Höchstinteressant an der PM-Abmahnung ist aber, dass die Abmahnung nicht von einem Anwalt, sondern vom Verein selbst ausgesprochen wurde. Ist ja grundsätzlich kein Problem, denn jeder kann abmahnen, aber interessant ist dabei die Kostennote bzw. der Betrag, den der Verein als Aufwandsentschädigung gerne haben möchte. Das sind nämlich 160,- EUR; für das Schreiben eines kleinen Briefes?!
Ich bin mal gespannt, wie die Sache weitergeht, vor allem auch deshalb, weil ich mit diesem Thema genau betroffen sein könnte, ich bezweifle aber, dass das überhaupt vor Gericht gehen wird.
